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Wenn ein Draht durch eine Zwischenbank gehen muss, um auf unser Konto zu gelangen, erhebt diese Bank manchmal eine Gebühr zur Bearbeitung der Überweisung. Dies gilt insbesondere im Fall von internationalen Überweisungen.
Jede Zwischenbank, die eine Transaktion abwickelt, kann eine Gebühr direkt aus der Überweisungslast (den übertragenen Vermögenswerten) ohne das Wissen oder die Zustimmung der Kontoinhaber abziehen. Es gibt weder Gesetzgebung noch technische Möglichkeiten, Kunden vor dieser Praxis zu schützen. Wenn Bank S die sendende Bank (oder Maklerfirma) und Bank R die empfangende Bank (oder Maklerfirma) ist und Bank I1, I2 und I3 Zwischenbanken sind, kann der Kunde nur einen Vertrag mit Bank S und/oder R haben, aber Banken I1, I2 und I3 können (und tun dies oft) Geld aus der Überweisung ohne direkte Vereinbarung mit dem Kunden nehmen. Kunden sind manchmal überrascht, wenn bei Bank R weniger Geld ankommt. Im Gegensatz dazu ist bei Schecks der überwiesene Betrag vollständig garantiert und Gebühren (falls vorhanden) können nur in Endbanken berechnet werden.